Hydrogeologisches Gutachten
In vielen Kommunen NRWs ein "Must-have" vor dem Baubeginn
Bevor eine Baugenehmigung erteilt wird, muss in den meisten Kommunen Nordrhein-Westfalens geprüft werden, ob das auf den versiegelten (überbauten) Flächen anfallende Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück schadensfrei beseitigt werden kann.
Diese Prüfung wird anhand eines hydrogeologischen Gutachtens durchgeführt. Im Gutachten werden die Boden- und Grundwasserverhältnisse beschrieben und eine Aussage dazu getroffen, ob eine Versickerung möglich ist, oder auch nicht. Es enthält Angaben dazu welche Art der Versickerungsanlage gebaut werden sollte und wie groß die Anlage gebaut werden muss, damit sie ihren Zweck erfüllt.
Das hydrogeologische Gutachten ist in den meisten Fällen für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis Voraussetzung.
Um ein hydrogeologisches Gutachten anfertigen zu können, müssen schon vor Baubeginn Bodenuntersuchungen durchgeführt werden.
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