Arbeitssicherheit

Auf Ihrer Baustelle ist ein Koordinator nach TRGS 524 (BGR 128) oder ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) vorgeschrieben? Wir stellen qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung.

Als SCC-zertifiziertes (Sicherheits Certifikat Contraktoren) Unternehmen ist die Arbeitssicherheit ein sehr wichtiger Bestandteil unserer Firmenphilosophie. Hierzu werden unsere Mitarbeiter regelmäßig intern geschult und Sitzungen des Arbeitssicherheitsausschusses (ASASitzungen) mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Sicherheitsbeauftragten und dem Betriebsarzt durchgeführt.

  • Koordinatoren nach BGR 128/TRGS 524

Einige Mitarbeiter sind ausgebildete Koordinatoren für Arbeiten in kontaminierten Bereichen gemäß BGR 128/TRGS 524

Für diese Arbeiten erstellen wir die nötigen Arbeits- und Sicherheitspläne (ASI-Pläne), legen die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen fest und dokumentieren deren Umsetzung.

  • Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo)

Gemäß § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) muss für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ein geeigneter Koordinator bestellt werden, der einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) ausarbeitet und die darin beschriebenen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit koordiniert und kontrolliert. Zudem stellt er eine Unterlage mit Angaben zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz für mögliche spätere Arbeiten zusammen. In unserem Büro sind zz. 5 Mitarbeiter als SiGeKo ausgebildet.

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an 0202 / 49 59 42-0 oder schreiben Sie an

arbeitssicherheit@geologen.de