Altlasten/Altablagerungen/Bewertung nach BBodSchV

Sie befürchten Altlasten auf Ihrem Grundstück und benötigen eine Gefährdungsabschätzung oder Konzepte zum Umgang mit Altlasten?

Altlasten sind unbewältigte Hinterlassenschaften unserer industriellen Entwicklung und der früher ungeordneten Abfallbeseitigung. Heute wissen wir, dass von ehemaligen Müllkippen, wilden Ablagerungen und stillgelegten Industrie- und Gewerbeanlagen, aber auch von schadstoffhaltigen Anschüttungen und Auffüllungen Gefahren für Menschen und Umwelt ausgehen können.

Die Verantwortung für diese Altlasten obliegt heute dem Verursacher bzw., falls dieser nicht mehr herangezogen werden kann, dem Grundstückseigentümer.

Altlasten, Altablagerungen und altlastverdächtige Flächen werden heute von den Behörden in Altlastenkatastern erfasst.

Seit 1999 werden im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) bundesweit geregelt, wie das Gefährdungspotential dieser schädlichen Bodenveränderungen für die Menschen und die Umwelt zu bewerten ist und welche Konsequenzen (z.B. Sanierungs/Sicherungsmaßnahmen, Nutzungseinschränkungen o.Ä.) sich hieraus ergeben.

Die Erfassung altlastverdächtiger Flächen, die Abschätzung der von ihnen ausgehenden Gefahren und die Sanierung belasteter Flächen stellen wichtige Aufgaben des Umweltschutzes dar. Sie ermöglicht auch eine sinnvolle weitere Nutzung dieser Grundstücke.

Wir untersuchen und bewerten derartige Flächen gemäß den Vorgaben der Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung (BBodSchV), zeigen mögliche Nutzungen der Flächen auf, machen Vorschläge für mögliche Sanierungsverfahren und setzen diese in Abstimmung mit Behörden und Auftraggebern um.

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an  0202 / 49 59 42-0 oder schreiben Sie an

altlasten@geologen.de