Versickerung

Sie wollen bauen und benötigen Beratung und Planung für den Umgang mit dem anfallenden Regenwasser?

Ihre Immobilie oder Ihr Baugrundstück sind nicht direkt an die Kanalisation angeschlossen. Welche Alternativen gibt es?

Wir beraten Sie und helfen bei der Planung.

Versickerung von Niederschlagswasser

Seit 1996 muss bei allen neuen Bauvorhaben geprüft werden, wie das auf den versiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser beseitigt werden kann. Nach Landeswassergesetz (LWG) NRW soll das auf den befestigten Flächen (Dächer, Wege- und Hofflächen) anfallende Niederschlagswasser ortsnah versickert werden. Eine direkte Einleitung unbelasteten Wassers in Gewässer (z.B. durch einen Regenwasserkanal) ist ebenfalls gestattet.

Sofern eine direkte Einleitung in einen Regenwasserkanal nicht möglich ist, benötigen die zuständigen Genehmigungsbehörden für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Versickerung des Niederschlagswassers ein hydrogeologisches Gutachten mit dem festgestellt wird, ob und wie das anfallende Wasser schadlos beseitigt werden kann (z.B. in Rigolen, Mulden oder mittels breitflächiger Versickerung).

Wir erstellen die entsprechenden hydrogeologischen Gutachten für Bauvorhaben jeder Größe (vom Carport über Einfamilienhäuser bis hin zu großen gewerblichen Objekten). Darüber hinaus werden auch Gutachten und Konzepte zur Regenwasserbewirtschaftung ganzer Bebauungsplangebiete erstellt.

Die dafür notwendigen Bodenuntersuchungen (z.B. Rammkernsondierungen, Baggerschürfe und Versickerungsversuche) anhand derer die nötigen Kenntnisse über den Bodenaufbau, die Grundwasserverhältnisse und die Durchlässigkeit der Bodenschichten gewonnen werden, werden von uns oder kompetenten Partnerunternehmen ausgeführt.

Gemäß den Anforderungen der zuständigen Genehmigungsbehörden werden Versickerungsmöglichkeiten aufgezeigt und entsprechende Versickerungsanlagen mit Ausführungsskizzen dimensioniert (gem. ATV A138).

Bei Bedarf unterstützen wir unsere Auftraggeber bei der Erstellung der Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnis.

Da die erteilten wasserrechtlichen Erlaubnisse häufig auf einen Zeitraum von 20 Jahren befristet sind, können in bestimmten Fällen (z. B. wenn während der Laufzeit der Erlaubnis weitere Flächen versiegelt worden sind) für eine Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis von den zuständigen Behörden erneut Untersuchungen gefordert werden. In Absprache mit unseren Auftraggebern stimmen wir uns mit den Genehmigungsbehörden über die notwendigen Untersuchungen ab, um den Aufwand dafür so gering wie möglich zu halten.

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an 0202 / 49 59 42-0  oder schreiben Sie an

niederschlagswasser@geologen.de


Versickerung von gereinigtem Abwasser

In Ortslagen, in denen keine Abwasserkanäle vorhanden sind, muss auch das häusliche Abwasser, nach geeigneter Vorbehandlung (z.B. in vollbiologischen Kleinkläranlagen), versickert werden.

Wir führen die für die Dimensionierung dieser Versickerungsanlagen notwendigen Untersuchungen durch und erstellen die erforderlichen hydrogeologischen Gutachten gem. DIN 4261-5.

Wir beraten sie umfassend. Rufen Sie uns an 0202 / 49 59 42-0  oder schreiben Sie an

abwasser@geologen.de